Die Sippe der Krähen

Dieser Artikel beinhaltet Auszüge aus meinem Buch: Femokratur Deutschland: Trennungsväter klagen an.

Ein Großteil unserer Bundestagsabgeordneten sind Juristen, also Nieten in Roben, für die Lug und Betrug zum Tagesgeschäft gehört. Alleine dadurch kann einem schon angst und bange werden. Zum Glück ist Mutti keine Juristin, sondern promovierte Physikerin. Damit versteht sie sogar etwas von Kernenergie und weiß, wie langzeitgefährlich der ganze furchtbare Dreck ist. Aber es muss ja auch noch etwas geben, das schlimmer ist als unsere Justiz. Die andere große Berufsgruppe unter unseren Volksvertretern sind übrigens Lehrer. Das hat einen unschätzbaren Vorteil: Sie können die neuen Gesetze gleich korrigieren, die unsere juristisch gebildeten Abgeordneten so verzapfen.

Juristen mit Krähen zu vergleichen ist eigentlich eine riesige Sauerei. Schließlich beleidigt man damit diese hochintelligenten Tiere. Bekanntlich hacken Krähen sich gegenseitig nicht die Augen aus, Juristen normalerweise auch nicht. Man kennt sich, man schätzt sich und man schützt sich. Das wird gemeinhin auch als Krähenprinzip bezeichnet. Das ist der Augenerhaltungssatz der Krähen. Daher kommt wohl dieser unselige Vergleich. Es gibt im Wesentlichen drei Arten von juristischen Vögeln mit schwarzem Gefieder und langen gelben Schnäbeln: Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte. Die Oberkrähe ist der Richter, im Volksmund auch Obergott in Schwarz (Ogis, pl. Ogisse) genannt, da über ihm nur noch die nächste Instanz und dann der blaue Himmel kommt. Richter mit genügend krimineller Energie zu krassen, hanebüchenen Fehl- und Vätervernichtungsurteilen nennt man auch (Grund-) Rechtsbeuger. Juristen sind grundsätzlich nicht Teil der Lösung hochstrittiger Familienrechtsfälle, sie sind vielmehr ein großer Teil des Problems.

Im Wesentlichen gibt es drei Arten von Krähen: Richter, Staatsanwälte und normale Anwälte. Oft hat man es bei einer Scheidung mit allen drei Sorten zu tun. Die Noten im zweiten Staatsexamen entscheiden darüber, ob ein angehender Jurist als Richter oder Staatsanwalt in den Staatsdienst übernommen wird oder ob er sich als normaler Anwalt durchschlagen muss. Lebenserfahrung oder gar Persönlichkeit spielen bei der Ernennung zum Richter oder Staatsanwalt anscheinend keine Rolle.

Richter

Ein Richter spricht Recht. So meint man. Aber im Familienrecht spricht so ein Krähenexemplar von Ogis kein Recht, er fasst nur Beschlüsse. Ein Richter ist unabhängig und nur seinem Gewissen, so denn er eins hat, dem Grundgesetz und den geltenden Gesetzen verpflichtet. Letzere kann er aber fast nach Belieben brechen und beugen, denn der Bundesgerichtshof hat den Rechtsbeugerparagraphen - dem Krähenprinzip folgend - in mehreren Urteilen bis zur Wirkungslosigkeit entkernt. Ein Richter muss sich damit schon richtig anstrengen, damit man ihn wegen Rechtsbeugung kriegen kann. So eine Krähe hat damit fast grenzenlose Narrenfreiheit, die oft in Willkür nach Gutsherrenart ausartet.

Wenn es um einen Scheidungsfall geht, heißt der zuständige Richter Familienrichter, obwohl die Bezeichnungen Kaputte-Familien-Richter, Scheidungsrichter oder Kinderklau-, Väterabzock- und Väterentsorgungsrichter richtiger wären. Aber die Bildzeitung wird ja auch als Zeitung bezeichnet. Scheidungen sind generell massiv doppelplusungut. Und wenn es so weit ist, will es keiner gewesen sein. Dann will jeder der beiden Ex-Ehepartner das Beste und meiste für sich herausholen. Meistens geht es dabei ums Geld, oft auch um die gemeinsamen Kinder. Mittendrin, also im Auge des Orkans, steht bzw. sitzt der Familienrichter und entscheidet, was Recht ist. Das muss nicht notwendigerweise das sein, was richtig ist. Wenn es außer um Geld auch um gemeinsame Kinder geht, hat der Familienrichter den Auftrag, das Kindeswohl im Auge zu haben. Weil er das Kindeswohl im Auge hat, sieht er nicht mehr so gut. Oder sehen Sie noch gut, wenn Ihnen ein dicker Brummer ins Auge geflogen ist? Bei zwei Kindern hat der Richter zwei Kindeswohle im Auge, also links wie rechts, und blickt deswegen gar nichts mehr. Jedenfalls kann es einem so vorkommen.

Um entscheiden zu können, macht sich der Familienrichter ein Bild von der Situation. Dazu hat er die Aktenlage. Akten lügen nicht, nein, niemals, vor allem dann nicht, wenn sie von Rechtsanwälten erstellt wurden, weil die ja der Wahrheit verpflichtet sind. Jedenfalls unter anderem. Also: Akten lügen nicht, aber sie erzählen auch nicht die ganze Wahrheit. Aber das ist zweitrangig, da der Richter nicht im geringsten motiviert ist, die Akten überhaupt zu lesen. Denn Lesen schadet bekanntlich der Dummheit. Die Anwälte fertigen die teuren Schriftstücke nur für ihre Mandanten an, nicht für den Amtsrichter. Wozu sollte dieser sich die Augen ruinieren, es gibt doch Verhandlungen, in denen ein Richter von den Anwälten und deren Mandanten alles ohne eigene Mühe auf dem Silbertablett serviert bekommt. Er muss schließlich für die nächste Meisterschaft in der Disziplin Beamtenmikado trainieren: Wer sich als Erster bewegt, hat verloren.

In erster Näherung sind fast immer die Väter die Angeschmierten, weil der Familienrichter meint, alle Ungerechtigkeiten wie die viel zu späte Frauenquote, die angeblich ungleiche Bezahlung bei gleichem Job und die unsäglichen Vergewaltigungsfälle wie z. B. in Indien oder im US-amerikanischen Militär mit seiner Entscheidung ausgleichen zu müssen. Das ideologisch-feministische Brett vor seiner Stirn versperrt ihm den Blick auf die Realität.

Hat ein latzhosentragender Frauenversteher vor einem Familienrichter eigentlich statistisch gesehen bessere Chancen, nicht auch noch sein letztes Hemd loszuwerden? Justitia hat ja bekanntlich eine Augenbinde um. Ursprünglich wollte man damit aussagen, dass ohne Ansehen der Person gerichtet wird. Heute will man damit wohl eher signalisieren, dass sie nichts blickt. Dem Kindeswohl dient es in Deutschland nach allgemein verbindlicher Auffassung am allerehesten, wenn die gemeinsamen Kinder bei der Mutter bleiben und der Vater für alles zahlt. Da seine Ex-Frau (EF) sich nach wie vor um die Aufzucht der Brut kümmert und deswegen dem Broterwerb nicht selbst nachgehen kann, zahlt der Ex-Mann auch für sie. Für ihn selbst bleibt dabei in der Regel so viel, wie ihm Hartz IV bringen würde. So ist nun mal die gängige Rechtsauffassung in diesem unseren Lande. Ein Familienrichter macht sich damit zum Dienstleister und Lakaien für trennungsfreudige Mütter.

Ein Familienrichter gehört zur Spezies der Zivilrichter. Und weil es dabei nur um Geld und um Kinder geht, ist so ein Ogis gar nicht an der Wahrheit interessiert. Er ist schließlich Jurist und kein Historiker. Er lässt vortragen und entscheidet anschließend in seinem Beschluss gegen den Vater. Bei der Mutter reichen Behauptungen, zu beweisen braucht sie nichts. So einfach ist das. Ein Familienrichter spricht kein Recht, er beugt und bricht es entsprechend dem väterverachtenden Zeitgeist. Und Sie als Vater dürfen diesen Ogis auch noch dafür bezahlen, dass er Ihnen ohne jegliche Beißhemmung die Kinder wegnimmt, der Mutter bei der Umgangsvereitelung hilft und aus Ihnen den letzten Euro an Unterhaltsleistungen herauspresst. Das ist staatlich gedeckter Betrug und Rechtsbruch an uns Vätern.

Ein Richter braucht sich auch nicht weiterzubilden, denn der weiß schon alles. Nicht totlachen, das stimmt wirklich, ganz großes Ehrenwort, wie damals das des ehemaligen Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins Uwe Barschel im Jahre 1987. Warum der bald danach tot in der Badewanne lag? Fragen Sie mich doch nicht so schwierige Sachen!

Einmal Richter, immer Richter. Er kann praktisch nicht gefeuert werden. Selbst ein Jungrichter auf Probe sitzt bereits sehr sicher im Sattel – bis zu seiner Pensionierung. Zum Entfernen eines Richters aus dem Amt gibt es nur die beiden biologischen Lösungen Ausscheiden aus Altersgründen oder Umzug auf den Friedhof.

Ein Insolvenzrechtler kann also Knall auf Fall einen auf Familienrichter machen und als familienrechtliches Greenhorn trotzdem alles richtig auf die Reihe kriegen, auch das mit der Badewanne. Stellen Sie sich vor, ein Proktologe (das ist der Spezialist für die Arschlöcher) macht plötzlich einen auf Hirnchirurgie – natürlich ohne neue Facharztausbildung. Sie meinen etwa, das geht doch auf keine gesunde Glatze? Recht haben Sie, ein Arzt ist schließlich auch kein Richter. Ein mir gut bekannter Mediziner meinte ernsthaft, für ihn sei die Bezeichnung „Arschloch“ keine Beleidigung, sondern eine Diagnose. Als Fazit bleibt, dass Familienrichter zwar im sensibelsten Bereich der Rechtsprechung arbeiten, aber oft überaus erbärmlich schlecht über Familienrecht Bescheid wissen.

Da Sie als hochgradig betroffener Trennungsvater nach den ersten Verhandlungen jeglichen Respekt vor den Ogissen verlieren, hier noch ein kleiner Joke am Rande: Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einem Kuhschwanz und einem Schlips? Na, ganz einfach: Der Kuhschwanz deckt das ganze Arschloch ab. Richterroben haben diesbezüglich sicher ähnlich verdeckende Eigenschaften, auch wenn der Kopf des Würdenträgers noch herausschaut. Eine Burka speziell für die zahlreichen Dementoren der Spezies Familienrichter als eine Art von Ganzkörperkondom wäre ein wirksames Mittel, um die bei den Vätern als Scheidungsopfer und -krüppel mit der Zeit aufkeimenden Ekelgefühle und die damit verbundenen Würgereize beim Anblick der richterlichen Visage zu vermeiden. Der Arsch gehört schließlich auch in die Hose. Ich sprühe es an jede Wand, neue Richter braucht das Land!

Fazit: So ein Familienrichter gibt sein Gewissen - so fern er überhaupt eines hat - morgens an der Gerichtspforte ab. Sein Rückgrat wurde irgendwann gegen eine feministische Weichgummiprothese ausgetauscht. Erwarten Sie von so einem Lila Pudel und edlen Ritter von der Kokosnuss nur, dass er der Mutter hilft, Ihnen die Kinder und ein Maximum an Geld zu klauen.

Staatsanwälte

Wo die Macht ist,
da hat der Einzelne seine Rechte verloren.

Bernd Herbort in seinem Buch „Bis zur letzten Instanz“

Im Gegensatz zu Richtern sind diese Krähen an Weisungen von oben gebunden. Politiker und andere mächtige Personen in den richtigen Positionen können damit Strafverfolgungen für ihre Spezls unterbinden. Ohne Anklage kriegt ein Richter weder sein Gesäß noch einen Finger bewegt. Dann verschwinden auch ein paar Akten und die Fotos mit der Nackten ... So ein Staatsanwalt ist eine Art Zwitterwesen zwischen Exekutive und Judikative. Der Staat kann auf diese Weise in Strafrechtsachen reinregieren oder bei einer missliebigen Person schnell mal ein Exempel statuieren und medienwirksam eine Hausdurchsuchung durchführen. Auch wenn sich die Person später als unschuldig herausstellt: Jemand, der mit Mist beworfen wurde, stinkt immer noch, selbst wenn man ihn anschließend putzen musste. Es ist die moderne Form des Prangers.

Staatsanwälte sollen Ermittlungsverfahren leiten und beschuldigte Bürger vor einem überschäumenden Polizeiapparat schützen. Faktisch sind sie dazu rein ressourcentechnisch gar nicht in der Lage. Ein Staatsanwalt arbeitet im Akkord die Aktenberge ab und versucht die Gürteltiere (d. h. die besonders dicken Akten, die nur noch mit Gürteln zusammengehalten werden können) möglichst schnell loszuwerden. Qualität bleibt dabei auf der Strecke. Staatsanwälte sind ähnlich hierarchisch organisiert wie das Militär. Und sie sind oft genauso zackig wie dumm.

Wenn Ihre DEF und deren Oberbisskuh (Obiku) von Anwältin vor dem Familienrichter wie gedruckt und sogar eidesstattlich lügen, Sie eine Falschaussage hundertprozentig nachweisen können und deswegen Strafanzeige stellen, erkennt der schneidige Staatsanwalt regelmäßig kein öffentliches Interesse und stellt das Verfahren ein. Das war es dann. Nimmt die Mutter bei Auszug widerrechtlich auch gleich noch die Kinder mit (Kindesentführung), dito. Rund zwei Drittel aller Strafanzeigen landen auf diese Weise in der runden Ablage. Damit ist der Papierkorb gemeint, nicht das Klo, das würde dabei nämlich verstopfen. Das nächste Mal, wenn Ihr Chef von Ihnen etwas will, erzählen Sie ihm auch das Märchen vom fehlenden öffentlichen Interesse und schicken Sie ihn wieder zur Bürotür hinaus. Was so ein strammer Staatsanwalt an Arbeitsvermeidungs- und Stressverhinderungsstrategien draufhat, kriegen wir Väter auch hin.

Fazit: Staatsanwälte gehen niemals gegen die Trennungskriminalität der Mütter und ihrer Anwältinnen vor. Das Ende einer Ehe ist ein rechtsfreier Raum. Mütterliche Rechtsverletzungen gehen den Strafverfolgungsbehörden komplett am Auspuffendrohr vorbei. Das ist real existierende Strafvereitelung im Amt. Ihre DEF darf zusammen mit ihrer hochkriminell veranlagten Anwältin vor dem Familiengericht lügen, dass sich die Stahlbetonträger biegen, auch eidesstattlich, ohne dass diese Weibsbilder irgendwelche Konsequenzen fürchten müssen. Eine Frau darf vor einem deutschen Familiengericht einfach alles – außer vielleicht einen Striptease hinlegen.

Anwälte

The first thing we do,
let’s kill all the lawyers!

Shakespeare, Henry VI

Die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte Deutschlands betrug im Jahre 1950 gerade mal 12.844. Im Jahre 2014 sind es bereits 162.695. Da liegt ein Faktor von 12 bis 13 dazwischen, Tendenz weiter steigend. Das ist eine regelrechte Anwaltsschwemme. Quantität statt Qualität. Man muss sich ernsthaft die Frage stellen, wie viele dieser unproduktiven Wohlstandsvernichter kann sich Deutschland noch leisten? Wie viele Rechtsanwälte verkraftet dieses Land noch? Der Kuchen wird nicht größer, nur weil es immer mehr Anwälte gibt.

Ein Jurastudium ist für viele angehende Studenten die perfekte Verlegenheitslösung, obwohl dieser Studiengang als schwierig gilt. Es gibt nur wenige intelligente Anwälte, und noch weniger phantasiebegabte. Die meisten waren in der Schule Nieten in Mathe, Physik, Chemie und den meisten anderen Fächern, sonst hätten sie nicht Jura studiert. Viele angehende Juristen schließen ihr zweites Staatsexamen mit der Note „ausreichend“ ab, haben fachlich keine Ahnung – davon aber jede Menge –, können nur noch als selbstständige Rechtsverdreher unterkommen, werden für ihre Mandanten zum Risiko und für die Justiz zur Last. Der renommierte Anwalt Benno Heussen gehört zu den ganz wenigen, der Schwächen und Mängel dieses Berufsstandes offen anspricht: „Wenn bei Fehlern von Anwälten genauso viel Blut spritzen würde wie bei Chirurgen während einer Operation, dann würden wir nicht im Schlamm von Problemen, sondern im Blut von Mandanten wandern“ (aus: Vorsicht Rechtsanwalt: Ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral, Joachim Wagner). Fazit: Mit schlechten Anwälten kann man die Straßen pflastern.

Wer meint, Juristen müssten zumindest im Fach Deutsch gut sein, irrt sich ebenfalls gewaltig. Jurastudenten zu Beginn des ersten Semesters schwätzen vielleicht noch halbwegs normal und verständlich, was ihnen in ihrem Studium sehr schnell ausgetrieben wird. Das Juristendeutsch ist in dem Büchlein des Langenscheidt-Verlages „Anwalt – Deutsch / Deutsch – Anwalt: Wir verstehen uns vor Gericht“ sehr humorvoll und zutreffend beschrieben. Es sind im Wesentlichen sechs Regeln, die aus einfach verständlichen Sätzen beeindruckend verkorkste Wortungetüme entstehen lassen: Substantive einsetzen, Passivkonstruktionen verwenden, überflüssiges Zeug schreiben, Unwichtiges vorn und Wichtiges hinten, lange Schachtelsätze bilden und Wortmüll einfügen. Gutes Deutsch sieht anders aus. Aber Mandanten sollen vor Ehrfurcht erstarren und mit vor Bewunderung feuchten Augen zu ihrem Anwalt aufblicken können. Seine exorbitanten Gebührensätze erscheinen so in einem ganz anderem Licht.

Sie sind als Nicht-Jurist der festen Überzeugung, bei einer Scheidung geht man doch nicht zu einem Wald-und-Wiesen-Anwalt um die Ecke, der vielleicht für die Beule im heiligen Blechle gut genug ist, sondern man nimmt sich gleich einen Fachanwalt für Familienrecht, der als einsamer Spezialist sein Fachgebiet so richtig gut beherrscht. Der erzählt sogar dem Richter noch, wo es langgeht. Man sucht ja schließlich auch nur mit einfachen Sachen wie Schnupfen, Husten, Heiserkeit und Impfungen die Hausärztin auf, für ernste Erkrankungen gibt es Fachärzte. Leider muss ich Sie auch dieser Illusion berauben. Die Qualitäten von Fachärzten und Fachanwälten sind nicht einmal im Ansatz vergleichbar. Ein Facharzt muss fünf oder mehr Jahre in seinem Fachgebiet praktische Erfahrungen sammeln und anschließend eine harte mündliche Prüfung bestehen. Ein Fachanwalt muss dagegen einen Kurs von 120 Stunden absolvieren (das entspricht drei 40-Stunden-Wochen), drei Klausuren schaffen und innerhalb von drei Jahren eine nach Fachgebiet variierende Anzahl von Fällen bearbeiten. Ein Anwalt kann auf diese Weise bis zu drei Fachanwaltstitel erwerben und damit sein Anwaltsschild und seine Visitenkarten schmücken. Es sind die absoluten Dünnbrettbohrer, die durch ihre Titel Fachkompetenz suggerieren, die mangels echter Qualitätskontrolle alles andere als gesichert ist. Ein Fachanwaltstitel ist kein Gütesiegel, sondern in erster Linie ein Marketinginstrument.

Konzentrieren wir uns weiter auf die Familienunrechtsprechung. So ein Anwalt verhilft einem vor Gericht zu seinem Recht. Sollte man zumindest meinen. Da ein Rechtsanwalt kaum etwas daran verdient, wenn er einen Rechtsstreit schadstoffarm aus der Welt schafft, ist er an der Länge eines Rechtsverfahrens sehr interessiert. Es sei denn, Herr und Frau Kirchenmaus wollen sich scheiden lassen. Das geht ratzfatz, weil da ja nichts zu holen ist. Wenn etwas zu holen ist, dauert es eben länger. Da sich jede der beiden Streitparteien quasi zwangsläufig einen Rechtsanwalt hält, verdienen also zwei dieser Spezies an einem Gerichtsverfahren. Je länger das dauert, je mehr Schriftsätze verfasst, gewechselt, bei Gericht vorgelegt und vom gegnerischen Anwalt durch einen weiteren Schriftsatz widerlegt werden, desto mehr. Ein Anwalt lebt nun mal vom Streitwert und von Honorarstunden – und nicht von Friede, Freude, Eierkuchen.

Da das komplette StGB, BGB und die Grundsatzurteile dazu in keinem einzigen Rechtsanwaltskopf Platz haben, muss sich so ein Anwalt spezialisieren. Das ist an sich nichts Verwerfliches, das gibt es in vielen anderen Berufsständen auch. Eine dieser Spezialisierungen nennt sich Familienunrecht. Das deutsche Familienunrecht besteht in der Hauptsache aus Kaugummi, was die gestalterischen Möglichkeiten sowohl des gottgleich über dem Verfahren thronenden Familienrichters als auch der beiden beteiligten Rechtsanwälte spürbar befördert. Auf anderen Feldern des Rechts ist das nicht so ausgeprägt. Wenn man z. B. mehr als eine Million Steuern hinterzieht, gibt es keine Bewährungsstrafe mehr, sondern man wandert in den Bau. Es sei denn, man heißt ... ja, jetzt warten alle auf den bekannten Würstchenfabrikanten, aber der Gag wäre dann doch zu billig.

Das deutsche Familienunrecht geht im Kern davon aus, dass ein Mann in seiner Midlife-Crisis seine Frau, die ihm bis dahin aufopferungsvoll die Socken gestopft und die Hemden gebügelt sowie seine Bälger großgezogen hat, gegen ein jüngeres Modell tauscht. Für so viel Verwerflichkeit soll er bluten. Ist ja auch richtig so. Bloß was macht man mit den Fällen, in denen das nicht zutrifft? Unsere amerikanischen Freunde haben dafür einen schönen Begriff geprägt: Das sind eben Kollateralschäden. Kommt vor. Pech gehabt. Als Rechtsanwalt kann man auch an so einem Kollateralschaden prima verdienen.

Ein Rechtsanwalt darf keinen Parteiverrat begehen, sonst ist er seine Zulassung schneller los, als er brauchen würde, bis er auf dem Boden der Tatsachen aufschlägt, wenn ihn ein erboster Klient aus dem Fenster seiner Kanzlei schubst. Das heißt, er muss dem gegenüber loyal sein, den er vor Gericht vertritt. Was aber nicht heißt, dass er sich nicht mit seinem Kollegen, der die gegnerische Partei vertritt und den er natürlich kennt, darüber austauschen kann, was man noch alles treiben kann, damit das Verfahren ja nicht zu schnell auf die Zielgerade kommt. Das ist jetzt keine böswillige Unterstellung, sondern einzig und allein ein Verdacht, den zu widerlegen allen Scheidungsanwälten dieses unseres Landes an dieser Stelle ausdrücklich die Gelegenheit gegeben sei.

Bei allen rechtsanwältlichen Bemühungen ist das Ergebnis eines Rosenkriegs und des familiengerichtlichen Bauerntheaters in der Regel doch der gnadenlos Väter diskriminierende Default: Die Mutter bekommt die Kinder, der Vater ein Umgangsrecht und die Pflicht, alles und jeden zu finanzieren. Das hätte man ohne Anwälte auch und noch wesentlich schneller haben können. Damit ist es für entsorgte Väter auch ziemlich wurst, ob sie einen guten oder schlechten Anwalt erwischen, verlieren tun sie bis auf Marginalien so oder so.

Hat jetzt noch irgendjemand gesteigerte Lust, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen? Wenn man sich scheiden lässt, hat man besser einen, weil die Gegenseite ja auch einen hat. Hat jemand jetzt noch gesteigerte Lust, sich scheiden zu lassen? Das lässt sich auch nicht immer vermeiden, wenn die Inkompatibilitäten zwischen den Ehepartnern im Laufe der Jahre ein nicht mehr tolerierbares Maß erreicht haben. Das Einzige, was sich gezielt vermeiden lässt, ist, überhaupt eine Ehe einzugehen. Hat der, der befunden hat: „Es ist nicht gut, dass der Mensch alleine sei“, sich etwa geirrt? Hat er nicht. Also wird es weiterhin Ehen und damit Scheidungen geben, und für das Auskommen von Scheidungsanwälten, Familienrichtern und der Helferindustrie ist bestens gesorgt. Kannste machen nix.

Fazit: Bei einem Honorar von derzeit rund 250 Euro die Stunde zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer müssen Sie Ihren Anwalt immer an der kurzen Leine halten. Sie entscheiden, was gemacht wird, nicht der Anwalt. Unterschreiben Sie keine Generalvollmacht. Jede Aktion muss von Ihnen autorisiert werden. Jedes Schriftstück muss von Ihnen Korrektur gelesen werden, bevor es rausgeht. Ein Anwalt ist ein Dienstleister, der maximal Geld verdienen möchte. Er ist nicht Ihr Freund. Er ist auch nicht wirkich eine Hilfe. Er kann auch keine Ehe kitten oder gar traumatisierte Väter beraten. Versuchen Sie möglichst alles in die Erstberatung zu stopfen, hier sind die Kosten gesetzlich gedeckelt. Bemühen Sie einen Anwalt nur dann, wenn Sie wirklich müssen. Bei Umgangsverfahren brauchen Sie keinen Anwalt. So eine Krähe ist hierbei reine Geldverschwendung. Falls eine Anwältin aktiv bei radikalfeministischen Frauenvereinen mitwirbelt, dann suchen Sie sich ein anderes Exemplar. Ein Anwalt aus der gleichen Stadt ist grundsätzlich zu vermeiden. Denn der ist vor dem Richter sehr devot und traut sich nicht, dem Ogis gehörig die Meinung zu geigen. Er muss mit dem Richter im Normalfall noch lange Jahre auskommen und darf es sich mit dem Kerl nicht verscherzen. Ansonsten gewinnt er bei ihm keinen Prozess mehr.

Ihr Anwalt gewinnt immer, auch wenn Sie haushoch verlieren. Eine erfolgsabhängige Bezahlung ist weder vorgesehen noch erlaubt.